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individuell und qualifizierte Analyse
Ihrer steuerlichen Situation |
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Erstellung der Einkommensteuererklärung |
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ganzjährige, umfassende Beratung
innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis |
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Beratung zu Mindesteigenbeitrag,
Zulagenanspruch und Günstigerprüfung bei
Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) |
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Beratung zur Steuerersparnis durch eine
private Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) |
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Beratung zu den Auswirkungen des
Alterseinkünftegesetzes in Bezug auf die Besteuerung von
Renten, Pensionen und Betriebsrenten |
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steuerliche Beratung bei Einnahmen aus
Kapitalvermögen – insbesondere im Hinblick auf die
Abgeltungssteuer |
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Beantragung von Steuerermäßigungen wie
für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe
Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen |
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Berechnung der voraussichtlichen
Steuererstattung |
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Prüfung und Beantragung von
Kindergeldansprüchen |
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Prüfung von Steuerbescheiden und anderen
Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen auf ihre
Richtigkeit. |
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Führung von Rechtsbehelfsverfahren bei
fehlerhaften Bescheiden |
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Führung von Klagen vor den
Finanzgerichten |
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Beantragung von Freibeträgen auf der
Lohnsteuerkarte |
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Beratungsbefugnis nach § 4 Nr.
11 StBerG |
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Unsere Beratungsbefugnis erstreckt sich
ausschließlich auf Einkünfte aus |
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nichtselbstständiger Arbeit
einschließlich Pensionen und Betriebsrenten |
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gesetzlichen und privaten Renten sowie
Unterhaltsleistungen |
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für diesen Fall dürfen wir Sie auch beraten bei:
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Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Vermietung einer Wohnung) |
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Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B.
Zins- und Dividendeneinnahmen) |
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Sonstigen Einkünften (z.B. private
Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum),
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sofern die Einnahmen hieraus 13.000,--
EUR bzw. 26.000,-- EUR (bei zusammenveranlagten
Ehegatten) nicht übersteigen und auch keine
Gewinneinkünfte und keine umsatzsteuerpflichtigen
Umsätze vorliegen. |