Die Mitgliedsbeiträge

Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach den Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitgliedes und seines Ehegatten (=Bemessungsgrundlage).

Das Gesamtjahresbrutto ergibt sich aus den beratungsfähigen Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Beitragsordnung ab 01.01.2009

Beitragsklasse Gesamtbruttojahreseinnahmen des Mitglieds in EURO (=Bemessungsgrundlage) Mitgliedsbeitrag in EURO
Grundbeitrag
ab 80.000,01
244,00
10
ab 73.000,01 bis 80.000,00
222,00
9
62.000,01 bis 73.000,00
190,00
8
50.000,01 bis 62.000,00
170,00
7
45.000,01 bis 50.000,00
150,00
6
41.000,01 bis 45.000,00
137,00
5
33.000,01 bis 41.000,00
117,00
4
28.000,01 bis 33.000,00
94,00
3
20.000,01 bis 28.000,00
82,00
2
12.000,01 bis 20.000,00
68,00
1
bis 12.000,00
54,00
  Förderbeitrag
40,00
  Einmalige Aufnahmegebühr
14,00

Zusätzlich zu den bisherigen Beitragsklassen wurde ein Förderbeitrag in Höhe von 40,- € eingeführt, der uns die Möglichkeit gibt, weitere fördernde Mitglieder für unsere politische Arbeit zu gewinnen und damit eine kostengünstige Basis der notwendigen Mitgliedschaft einräumt.


Steffen Branse
Regionalbetreuer Sachsen-Anhalt Süd
 
Karl-Liebknecht-Str. 30
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