Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht unüblich, in anderen
Ländern der Europäischen Gemeinschaft oder gar auch weltweit zu
arbeiten.
Auch in solchen Fällen lohnt sich die Abgabe einer
Steuererklärung bzw. ist diese sogar Pflicht.
Wichtig ist, dass Sie für diese ausländischen Einkünfte einen
vollständigen Nachweis erbringen.
Ebenso muss ein Nachweis über die im ausländischen Staat
gezahlte Lohnsteuer erbracht werden.
Machen Sie Ihre Kosten im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit
geltend und holen Sie sich die Ihnen hier zustehende
Steuererstattung mit unserer Hilfe zurück.
Zahlen Sie nur die Steuern, die Sie auch wirklich zahlen müssen
– verschenken Sie kein Geld!
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Steffen Branse
Regionalbetreuer Sachsen-Anhalt Süd
Karl-Liebknecht-Str. 30
04107 Leipzig
Tel. 0341/ 9 61 55 16
Fax: 0341/ 9 61 55 18
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