Soldaten und Einkommensteuer
Gerade an die Soldaten der Deutschen Bundeswehr werden besondere
Anforderungen gestellt und es gibt hier spezielle
Arbeitsbedingungen, so dass sich in steuerlicher Hinsicht für
Sie günstige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben können.
So gehören bsw. Abordnungen, Versetzungen, Dienstreisen oder
Fortbildungsmaßnahmen in besonderem Maße zu Ihren beruflichen
Begleiterscheinungen.
Besonders interessant und steuerlich lohnenswert sind hier z.
Bsp. Einsätze im Rahmen von KFOR, SFOR oder aktuell bei ISAF in
Afghanistan.
An all diesen Dingen können Sie Ihr Finanzamt beteiligen. Wie,
dass erfahren Sie natürlich bei uns.
Der Beratungsstellenleiter, Hauptmann a.D. und ehemaliger
Kompaniechef, steht Ihnen hierbei gern persönlich zur Verfügung.
Übrigens: Als Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes
genießen Sie durch unsere Zusammenarbeit mit der
Fördergesellschaft des DBwV sehr günstige Mitgliedsbedingungen.
Wichtige Dokumente, speziell für Soldaten:
-Kommandierungsverfügungen
-Versetzungsverfügungen
-Nachweis über steuerfreie Erstattungen
-Nachweis über Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen
-Nachweis der dienstlichen Nutzung von Computer und Telefon
-Nachweis der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die
Gemeinschaftsunterkunft (Gehaltsbescheinigungen)
-Rechnungen für selbst gekaufte Uniformteile und
Ausrüstungsgegenstände
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Steffen Branse
Regionalbetreuer Sachsen-Anhalt Süd
Karl-Liebknecht-Str. 30
04107 Leipzig
Tel. 0341/ 9 61 55 16
Fax: 0341/ 9 61 55 18
Mobil: 0177/4414361
E-Mail:
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