Soldaten und Einkommensteuer

Gerade an die Soldaten der Deutschen Bundeswehr werden besondere Anforderungen gestellt und es gibt hier spezielle Arbeitsbedingungen, so dass sich in steuerlicher Hinsicht für Sie günstige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben können.

So gehören bsw. Abordnungen, Versetzungen, Dienstreisen oder Fortbildungsmaßnahmen in besonderem Maße zu Ihren beruflichen Begleiterscheinungen.

Besonders interessant und steuerlich lohnenswert sind hier z. Bsp. Einsätze im Rahmen von KFOR, SFOR oder aktuell bei ISAF in Afghanistan.

An all diesen Dingen können Sie Ihr Finanzamt beteiligen. Wie, dass erfahren Sie natürlich bei uns.

Der Beratungsstellenleiter, Hauptmann a.D. und ehemaliger Kompaniechef, steht Ihnen hierbei gern persönlich zur Verfügung.

Übrigens: Als Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbandes genießen Sie durch unsere Zusammenarbeit mit der Fördergesellschaft des DBwV sehr günstige Mitgliedsbedingungen.
Wichtige Dokumente, speziell für Soldaten:

-Kommandierungsverfügungen
-Versetzungsverfügungen
-Nachweis über steuerfreie Erstattungen
-Nachweis über Aufenthalte auf Truppenübungsplätzen
-Nachweis der dienstlichen Nutzung von Computer und Telefon
-Nachweis der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Gemeinschaftsunterkunft (Gehaltsbescheinigungen)
-Rechnungen für selbst gekaufte Uniformteile und Ausrüstungsgegenstände
 

Steffen Branse
Regionalbetreuer Sachsen-Anhalt Süd 
Karl-Liebknecht-Str. 30
04107 Leipzig

Tel. 0341/ 9 61 55 16
Fax: 0341/ 9 61 55 18
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E-Mail: Steffen.Branse@LHRD.com
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